Prinzipien für die Gefängnisinsassen: 1. Alle Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, sind unter Achtung ihrer Menschenrechte zu behandeln.
2. Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, behalten alle Rechte, welche ihnen nicht rechtmäßig durch die Verhängung der Freiheitsstrafe oder der Untersuchungshaft entzogen wurden.
3. Die Beschränkungen, denen Personen im Freiheitsentzug unterworfen werden, sollen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden und in angemessenem Verhältnis zu den Zielen stehen, für welche sie verhängt wurden.
4. Haftbedingungen, welche die Menschenrechte der Gefangenen einschränken dürfen nicht mit Mangel an Ressourcen gerechtfertigt werden.
5.Das Leben im Gefängnis soll so weit wie möglich den positiven Aspekten des Lebens in der Gesellschaft entsprechen.
6. Jeglicher Freiheitsentzug ist so zu organisieren, dass er die Wiedereingliederung der Gefangenen in die freie Gesellschaft erleichtert.
7. Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten außerhalb und, so weit wie möglich, Beteiligung der Zivilgesellschaft ist zu fördern.
8. Das Vollzugspersonal nimmt eine wichtige öffentliche Aufgabe wahr und seine Rekrutierung, Ausbildung und Arbeitsbedingungen soll sie in die Lage versetzen, hohe Standards bei der Behandlung der Gefangenen aufrechtzuerhalten.
9. Alle Gefängnisse sollen Gegenstand regelmäßiger staatlicher Inspektionen und einer unabhängigen Überwachung (monitoring) sein.